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Einen ersten Höhepunkt erreichten die antisemitischen Terrorakte am 1. April 1933 mit dem von Partei und SA organisierten Boykott der jüdischen Geschäfte. Es war die erste öffentliche Brandmarkung der Juden als ausgegrenzte Minderheit. Alle jüdischen Geschäfte wurden mit Parolen beschmiert und SA-Posten hinderten Kunden am Einkauf. Nur noch wenige Mitbürger hielten die Treue und schlichen nachts zum Einkaufen durch die Hintertür (z.B. in Binningen, Bullay und Zell).
Eine Reihe von Gesetzen im April und Mai 1933 verwehrten »Nichtariern« den Zugang zu Beamtenstellen, wovon auch Lehrer an höheren Schulen und Universitäten betroffen waren. Jüdische Ärzte verloren die Kassenzulassung. Auch nichtstaatliche Bereiche wie Sportorganisationen und sogar Musikvereine gingen dazu über, Juden auszuschließen. So wurde zum Beispiel Ernst Kahn aus Bullay die weitere Mitgliedschaft im Sportverein und Theo Wolf aus Zell die Mitgliedschaft im Musikverein verweigert.


Am 14.8.1935 meldete das Koblenzer Nationalblatt:
»Nachahmenswerter Entschluß des Gemeinderates von Bullay«
Die in letzter Zeit von Juden betriebenen Schändigungen und Vergewaltigungen deutscher Frauen und Mädchen haben innerhalb der Volksgenossen große Empörung ausgelöst und werden von jedem anständigen Volksgenossen auf das schärfste verurteilt.



Noch in den 20er Jahren waren Juden selbstverständlich Mitglieder in zahlreichen Vereinen. So gehörte Bernhard Alphonse Hirsch (fünfter von links hinten) zum Cochemer Ruderverein Germania.
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