In Kalenborn lebten im Jahre 1895 drei Juden, die bereits 20 Jahre später nicht mehr im Ort gemeldet sind.
Im Jahre 1812 hatte sich der Mann von Josepha Metzger als erster Jude in Lutzerath niedergelassen.9 Die Witwe Josepha Metzger, geboren um 1778 in Metz, wohnhaft in Lutzerath, erhielt im Jahre 1818 das Patent für den Kleinhandel mit Spezereien.
Mit der Angliederung des linken Rheinufers an Frankreich waren die Juden seit 1801 de jure freie französische Bürger geworden. Aber bereits seit dem 17. März 1808 wurden durch das napoleonisches Dekret (décret infame) die Rechte wieder eingeschränkt. Dieses Dekret untersagte, neben anderen Anordnungen und Verboten, den Handel der Juden ohne Patent des zuständigen Präfekten (eine Position, die mit der des Regierungspräsidenten vergleichbar ist). Die Patente liefen nur auf ein Jahr und wurden ausschließlich auf Vorlage eines vom Municipalrat der Mairie10 und dem jüdischen Konsistorium (Judenrat) ausgestellten Leumundszeugnisses vergeben.11
Während Frau Metzger das Patent bis 1826 wegen ihres reellen Handels anstandslos gewährt wurde, beschuldigte man sie im gleichen Jahr, sie treibe heimlich Handel mit Früchten und anderen Erzeugnissen des Ackerbaus, die sie von Kindern und Frauen der Bauern ohne deren Wissen aufgekauft habe und wonach sie wegen unrechtmäßiger Forderungen an Einwohner von Driesch gerichtlich verurteilt sei. Sie wurde verwarnt, daß ihr künftig das