Hochlöbliche Regierung!
Einer Königlichen Hochlöblichen Regierung findet sich Unterschreibender veranlaßt, sein Gesuch ganz gehorsamst vorzutragen, und um Gewährung desselben zu bitten.
Ein Gesuch vom 25. Mai d.J. die Übertragung der hiesigen Elementarschule an mich betreffend, hat der hiesige Vorsteher Daniel Lipmann an ein Königliches Magistrat zu Senheim gerichtet, dasselbe einer Königlichen Hochlöblichen Regierung zur hochgnädigsten Genehmigung gütigst vorzulegen. In demselben unterließ nicht der genannte Vorsteher zu bemerken, daß ich als Lehrer zu bestehende Prüfung noch nicht gemacht habe ...
Auf Verlangen des hiesigen Vorstehers bin ich vorläufig zu Beilstein geblieben, damit ich nach verlangter Genehmigung den Elementarunterricht einstweilen bis zur Prüfung fortsetzen könne, da unsere hiesigen schulpflichtigen Kinder das Alter bald erreicht haben, aus der Schule entlassen werden zu können, und durch Mangel an den nötigen Schulkenntnissen dazu unfähig sind.
Bis jetzt ist aber weder die Genehmigung angelangt, noch ich bin über das Stellen zu einer Prüfung angewiesen worden.
Ich bitte eine Königliche Hochlöbliche Regierung ganz gehorsamst, ... mich zum Mitmachen der genannten Lehrer-Prüfung hochgeneigtest zu lassen zu wollen, und verharre in dieser Hoffnung ganz gehorsamst.
Samuel Bornstein