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die weltlichen und christlichen Herren profitierten, und zu deren Eintreibung die Juden gezwungen waren, stempelte diese zu »verhaßten Wucherern«.

Die offiziell von der Kirche vorgeschriebene Ausgrenzung der jüdischen Minderheit wurde häufig nicht befolgt. So setzte sich auch der Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg – der die Juden zur Durchführung seiner Geldgeschäfte brauchte – darüber hinweg und ermöglichte die Entfaltung der jüdischen Gemeinden in seinem Herrschaftsbereich. Trotz ihrer für die jeweiligen Landesherren wichtigen Stellung befanden sich die Juden in einem rechtlosen Status. Die Schutzpolitik des Kaisers und der einzelnen Territorialherren unterwarf sie deren Willkür. Sie durften keine Waffen tragen und mußten für den »Schutz« hohe Steuern zahlen. Wie die zahlreichen Pogrome zeigen, konnten sie sich jedoch in der Not nicht auf ihre »Schutzherren« verlassen.


Weitere Verfolgungen

Im Jahre 1337 verursachte die Armleder-Bewegung, eine von Süddeutschland ausgehende Zusammenrottung des niederen Adels unter Führung eines gewissen Armleder, neue Pogrome, von denen auch Cochem betroffen war.18

Judensiedlungen im Erzstift Trier unter Erzbischof Balduin (1307-1354):
 Judensiedlungen unter Balduin
Synagoge unter Balduin bezeugt
 Synagoge nach Balduin bezeugt, jedoch wohl schon früher vorhanden
 Judenfriedhof unter Balduin bezeugt
Judenfriedhof erst nach Balduin bezeugt
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