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Die jüdischen Friedhöfe von 1945 bis 1950

von Hildburg-Helene Thill

Als im Laufe des Jahres 1945 der jüdische Cochemer Ludwig Hein – er war wegen seiner schweren Kriegsverletzung aus dem Ersten Weltkrieg nach Theresienstadt deportiert worden (1942) – aus dem Lager zurückkehrte, setzte die französische Besatzungsbehörde ihn sofort als »Obmann der Hinterlassenschaften der Juden des Kreises Cochem« ein. So hatte er sich auch um die Wiederherstellung der jüdischen Friedhöfe zu kümmern, deren Verwüstungen durch die Naziherrschaft immer noch deutlich sichtbar waren. Nach dem Gesetz vom 24.12.1942 (Josef Walk »Das Sonderrecht für Juden im NS-Staat«, Heidelberg 1996) über die Erfassung von Schrott und Metallen auf jüdischen Friedhöfen war alles Metall, einschließlich von Grabstätten, Zäunen, Toren usw. entfernt und dem Reich über das jeweilig zuständige Finanzamt abgeliefert worden.
Einen Großteil der Grabsteine hatten Beamte des Finanzamtes Cochem (Aussage: Oberinspektor Groge am 14.9.1945, wohnhaft in Koblenz, Roonstr. 38, vormals am Finanzamt Cochem beschäftigt) 1943 und 1944 an Steinmetzfirmen hauptsächlich in Koblenz (»Rosenbaum« und »Lorisika«) verkauft. Dort waren die Inschriften entfernt worden, damit die Grabsteine auf christlichen Friedhöfen wiederverwendet werden konnten. Die beiden Firmen erklärten sich nach drei Monaten bereit, die alten Inschriften wieder anzubringen, weil der Regierungspräsident eingeschaltet worden war. Ludwig Hein sollte dann am 6.12.1945 mitteilen, welche Inschriften auf acht verarbeiteten Grabsteinen des Jüdischen Friedhofs Cochem von den beiden Firmen anzubringen seien.
Am 17.6.1947 beschwerte sich Frau Rosa Fries geb. Marx, die zu dieser Zeit in Köln wohnte, beim Finanzamt Cochem darüber, daß die Grabsteine ihrer Angehörigen immer noch nicht auf den Friedhof von Binningen zurückgebracht worden seien: »... Daß Sie verpflichtet sind, die Grabsteine, welche Sie auf dem jüdischen Friedhof in Binningen 1943 abholen ließen, wieder auf den Friedhof zurückzubringen und dieselben ordnungsgemäß aufsetzen. Ich lege Ihnen einen Bericht aus dem »Jüdischen Gemeindeblatt« vom 11. Juni 1947 bei, wonach nur das Finanzamt Cochem verpflichtet ist, die Grabsteine wieder auf den jüdischen Friedhof meiner Heimat aufzusetzen ... Ich bitte Sie nun zum letzten Male, die von Ihnen entfernten Grabsteine bis zum 5. Juli 1947

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