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Sohn zur Welt. Einen Namen dürfen sie selbst nicht mehr aussuchen.
Seit August 1938 legt das Reichsgesetz die Führung von Vornamen durch die Juden fest: »Juden ... dürfen in Zukunft nur solche Vornamen beigelegt werden, die den vom Reichsminister des Inneren herausgegebenen Richtlinien entsprechen. Diese Richtlinien sind in dem Runderlaß vom 23. August 1938 bekanntgegeben, der im Reichsministerialblatt für die innere Verwaltung veröffentlicht ist.2
Der Junge wurde »Samuel« genannt, und bei der im Januar 1942 geborenen Tochter legen die Standesbeamten den Namen »Judis« fest.
Damit aber auch die älteren deutschen Juden zusätzlich namentlich gekennzeichnet werden, heißt es im »Gesetz über die Regelung jüdischer Vornamen: »Soweit Juden zur Zeit Vornamen führen, die nicht in den Richtlinien verzeichnet sind, müssen sie vom 1. Januar 1939 ab zusätzlich einen weiteren Vornamen annehmen, und zwar männliche Personen den Vornamen Israel, weibliche Personen den Vornamen Sara. Sie müssen hiervon bis zum 31. Januar 1939 ... Anzeige erstatten ... Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sind Gefängnis- oder Geldstrafe angedroht.«



Margot Simon (3.v.r.) mit Mädchen aus Büchel während eines Ausflugs an die Mosel.

Durch diese Regelung der Vornamen war ein weiterer Schritt zur Stigmatisierung der Juden erfüllt. Ganz entgegen der rassistischen Propaganda waren und sind Juden äußerlich nicht erkennbar. Auch an Namen wie Bertha Schmitz, Susanne Simon oder Max Bachmann läßt sich das Judentum nicht erkennen.
Max Bachmann ist in Karlsruhe zur Zwangsarbeit verpflichtet und kann nie lange bei seiner Familie in Büchel blei

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