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Die Synagoge im Zeller Schloß wurde anstelle eines Domestikengebäudes im Jahre 1849 errichtet.
Über dem Torbogen sind die Gesetzestafeln mit den 10 Geboten zu erkennen.


Artikel Zwei
Die verkaufte zweite Etage des Domestiken-Gebäudes darf zu keinem anderen Gebrauche als zur Synagoge eingerichtet und also auch kein Stockwerk aufgesetzt werden.

Artikel Drei
Die Käuferin ist gebunden, den Eingang in die Synagoge von dem oberen Wege zu nehmen, sich zu diesem Ende gegen Osten die Eingangsthür auf eigene Kosten brechen zu lassen und den gegenwärtigen Eingang ebenfalls auf eigene Kosten zuzumauern, indem die steinerne Treppe vom Eigentümer weggenommen wird und mithin der Durchgang durch den Hof des Verkäufers unstatthaft ist.

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