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wieder auf den Friedhof zu schaffen und aufstellen zu lassen, anderenfalls werde ich mich an die französische Militärregierung wenden. Ich glaube bestimmt, daß jetzt, zwei Jahre nach der Nazizeit, der Friedhof wieder in Ordnung sein sollte. Unter den Grabsteinen befindet sich auch der Grabstein meines Vaters.«
Am 2.8.1947 waren endlich die Inschriften auf einigen Grabsteinen erneuert. Jetzt begann der Streit des Finanzamtes Cochem mit der Entschädigungsabteilung des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz, Abt. Koblenz, Florinsmarkt 9, über die Zuständigkeit für die Transportkosten der Grabsteine.
Am 21.2.1948 teilte der Regierungspräsident allen rheinland-pfälzischen Gemeinden mit, daß nach Erlaß des Oberpräsidenten vom 29.7.1946 die Städte und Gemeinden aufgefordert seien, »für die Instandsetzung und Sauberhaltung der jüdischen Friedhöfe Sorge zu tragen ... die hierfür entstehenden Kosten sind durch die Städte und Gemeinden zu tragen, in deren Bezirk sich die jüdischen Friedhöfe befinden. Die in jüngster Zeit wiederholt vorgekommenen Schändungen jüdischer Friedhöfe, wobei es sich durchweg um gewaltsame Zerstörung von Grabsteinen und Grabeinfassungen handelt, ...« veranlaßten den Regierungspräsidenten, stärkere Anordnungen zur Überwachung der jüdischen Friedhöfe zu treffen. Wenn Schändungen vorkommen, sei sofort anzuordnen, daß »Tag- und Nachtwachen durch solche Männer gestellt werden, welche als besonders aktive Nazis bekannt sind, wie auch bis auf weiteres alle öffentlichen Lustbarkeiten in der betreffenden Gemeinde zu verbieten sind. Es muß damit gerechnet werden, daß die Militärregierung in Zukunft über die Gemeinde schwerste Geldstrafen verhängt, wenn nicht Nachweis geliefert werden kann, daß alles getan worden ist, um die Schändung jüdischer Friedhöfe zu verhüten ...«
Nach Angabe des Innenministeriums am 23.3.1948 wurden innerhalb der letzten zwölf Monate im Regierungsbezirk Koblenz sechs und im Regierungsbezirk Trier zwei Friedhöfe geschändet. Auch wird noch einmal darauf hingewiesen, die Friedhöfe zu Lasten der Gemeinden instandzusetzen ... »Die Unterhaltung der Einzelgräber ist Sache der Angehörigen und der jüdischen Gemeinden.«
Der kommissarische Amtsbürgermeister des Amtes Treis-Karden schreibt am 25.9.1948, daß nach einer Besichtigung des Friedhofs in Binningen folgende Mängel festgestellt wurden:
»Das Friedhofstor ist nicht verschließbar. Die vordere Umfassungsmauer bedarf der Instandsetzung. Etwa 40 Grabsteine sind umgeworfen und müssen wieder aufgerichtet werden ...«

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